Start Satzungen Jugendordnung des TV Waldmünchen
Jugendordnung des TV Waldmünchen PDF Drucken E-Mail

Der Turnverein Waldmünchen 1887 e.V. gibt sich im Bewusstsein der Verantwortung für die ihm anvertrauten Jugendlichen die folgende

J u g e n d o r d n u n g

Der Turnverein will den vielseitig interessierten und sozial gesinnten Staats- und Gemeindebürger heranbilden helfen. Dies geschieht durch vielseitige sportliche Jugendbildung.

in der überarbeiteten Fassung vom 29.04.2019


 

§ 1 Zweck der Jugendordnung

 

Die Jugendarbeit im Turnverein Waldmünchen richtet sich nach der Jugendordnung des Bayerischen Landes - Sportverbandes (BLSV).

 

§ 2 Mitgliedschaft zur Vereinsjugend

 

Zur Vereinsjugend im Turnverein Waldmünchen gehören alle Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilungen.

 

§ 3 Vereinsjugendwart/in

 

Verantwortlich für die Jugendarbeit im Verein ist der/die Vorsitzende der Jugendleitung. Diese(r) ist Mitglied im Vorstand des Vereins. Er/Sie muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

§ 4 Vereinsjugendleitung

 

Der/die Vorsitzende der Jugendleitung wird unterstützt von der Vereinsjugendleitung. Sie besteht zusätzlich aus dem/der stellvertretenden Vorsitzenden der Jugendleitung, 2 Beisitzern, zwei Vertretern der Vereinsjugendsprecher und dem 1. Vorsitzenden oder einem 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vertreter der Vorstandschaft.

 

§ 5 Jugendsprecher der Abteilungen

 

Die Jugendlichen der einzelnen Abteilungen wählen je 2 Jugendsprecher. Diese sollen zwischen 16 und 18 Jahren alt sein.

 

§ 6 Jugendforum

 

(1) Zur Durchführung der Jugendarbeit wird ein Jugendforum gebildet. Dem gehören an      - die Mitglieder der Vereinsjugendleitung

- die Jugendleiter der Abteilungen

- je 2 Sprecher der Jugendlichen in den Abteilungen.

(2) Beratende Mitglieder können vom Jugendforum oder vom Vorstand des Turnvereins vorgeschlagen werden.

(3) Bei vorzeitigem Ausscheiden wählt das Jugendforum eines seiner Mitglieder zur   einstweiligen Geschäftsführung bis zur nächsten Jugendversammlung, bei der dann die Ergänzungswahl erfolgt.

§ 7 Jugendversammlung

 

(1) Mindestens einmal jährlich findet eine Jugendversammlung statt. Diese besteht aus:

- den Mitgliedern des Jugendforums

- der Vorstandschaft des Turnverein Waldmünchen

- allen Mitgliedern der Vereinsjugend gem. § 2 dieser JO.

(2) Die Jugendversammlung wählt den/die Vorsitzende(n) der Jugendleitung und dessen/deren Stellvertreter/in sowie 2 Beisitzer auf die Dauer von 3 Jahren. Diese werden durch die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins bestätigt.

(3) Die Jugendversammlung bestätigt die vom Jugendforum oder vom Gesamtvorstand       vorgeschlagenen beratenden Mitglieder des Jugendforums.

(4) Die Jugendversammlung

- nimmt die Berichte der Vereinsjugendleitung entgegen und genehmigt sie

- genehmigt den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Jahr

- unterbreitet Vorschläge für die Jugendarbeit im Verein

- beschließt über vorliegende Anträge

- legt im Bedarfsfall neue Grundsätze der Vereinsjugendleitung fest.

(5) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend ab dem 10. Lebensjahr.

(6) Die Jugendversammlung soll vor der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins   stattfinden.

§ 8 Jugendkasse

 

(1) Zur Erledigung der Jugendgeschäfte im Turnverein Waldmünchen wird eine eigene       Jugendkasse in der Verantwortung der Vereinsjugendleitung und des Vorstandes       eingerichtet.

(2) In diese Jugendkasse fließen alle jugendbezogenen Zuschüsse und die Einnahmen      aus Jugendveranstaltungen.

(3) Zu Willenserklärungen, die die Jugendkasse belasten, ist berechtigt

- der Vereinsjugendwart oder der Kassier von 0 - 1 500 EUR

- der Vereinsjugendwart mit dem Kassier von 1 500 - 5 000 EUR

- die Vereinsjugendleitung bis zu einer Summe von 15 000 EUR.

(4) Darüber hinaus gehende Willenserklärungen bedürfen der Einwilligung der satzungs-   gemäß zuständigen Gremien des Gesamtvereins.

 

§ 9 Inkrafttreten, Bindung an Satzungen des Turnvereins und des BLSV

 

Alle nicht in dieser Jugendordnung geregelten Angelegenheiten sind festgelegt durch die Satzung des Turnverein Waldmünchen bzw. die Satzung des Bayerischen Landes - Sportverbandes (BLSV).

Die Jugendordnung vom 25. 03.1994, 17.01.2000 sind außer Kraft gesetzt. Diese Jugendordnung tritt durch Beschluss des Vereinsausschusses vom 29.04.2019 in Kraft.